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Anforderungen des national umgesetzten §14 der Energieeffizienzrichtlinie (EED) an neu geplante
Energieerzeugungsanlagen größer 20 MW und Wärme-/Kältenetze .
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Maßnahmen zur Energieeinsparung sind eine Säule der Energiewende, die mit der am 4. Dezember 2012 in Kraft getretenen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) weiter unterstützt werden sollen. Das Ziel der EU, 20 % der Primärenergie bis 2020 einzusparen, soll durch die Überführung der EED in nationale Rechtssprechung weiter vorangetrieben werden. Ein Element ist der in der sogenannten KWK-Kosten-Nutzen-Vergleichs-Verord- nung (KNV-V) verankerte Paragraph 14 der EED zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung.